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Bemerkungen:
- Grundsätzlich sollten die laufenden Kosten eines Eigenheims (Hypothek, Unterhalt etc.) in der Summe nicht grösser sein als 33% Ihres regelmässigen Einkommens.
- Der Kreditnehmer muss mindestens 10% des Belehnungswertes der Liegenschaft aus Eigenmitteln beibringen, die nicht aus Verpfändung oder Vorbezug von Guthaben der zweiten Säule stammen.
Seit 1. September 2014 (neue Richtlinien der SBVg):
- Die Hypothekarschuld ist innert maximal 15 Jahren (bisher 20 Jahren) auf 2/3 des Belehnungswertes der Liegenschaft zu amortisieren.
- Als Belehnungswert von Immobilien wird in Zukunft der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis massgeblich sein.
- Zweiteinkommen sind grundsätzlich nur noch anrechenbar, wenn Solidarschuldnerschaft besteht.
Dieses finanzielle Modell dient als Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder als Vertragsbestandteil. Es wird Ihnen nur zu Ihrer Information und unter Vorbehalt der Bestätigung durch Ihre Bank zur Verfügung gestellt.
- Grundsätzlich sollten die laufenden Kosten eines Eigenheims (Hypothek, Unterhalt etc.) in der Summe nicht grösser sein als 33% Ihres regelmässigen Einkommens.
- Der Kreditnehmer muss mindestens 10% des Belehnungswertes der Liegenschaft aus Eigenmitteln beibringen, die nicht aus Verpfändung oder Vorbezug von Guthaben der zweiten Säule stammen.
Seit 1. September 2014 (neue Richtlinien der SBVg):
- Die Hypothekarschuld ist innert maximal 15 Jahren (bisher 20 Jahren) auf 2/3 des Belehnungswertes der Liegenschaft zu amortisieren.
- Als Belehnungswert von Immobilien wird in Zukunft der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis massgeblich sein.
- Zweiteinkommen sind grundsätzlich nur noch anrechenbar, wenn Solidarschuldnerschaft besteht.
Dieses finanzielle Modell dient als Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder als Vertragsbestandteil. Es wird Ihnen nur zu Ihrer Information und unter Vorbehalt der Bestätigung durch Ihre Bank zur Verfügung gestellt.